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FG Mecklenburg-Vorpommern 15.07.2004 3 K 371/03, NWB direkt 49/2006 S. 10

Nachträgliches Bekanntwerden des Sanierungsvertrags

Schließen Erwerber und Veräußerer eines Grundstücks neben dem Grundstückskaufvertrag auch einen Sanierungsvertrag, der mit dem Kaufvertrag ein einheitliches Vertragswerk bildet, und zeigen weder die Beteiligten, noch der beurkundende Notar den Bauvertrag gegenüber dem Finanzamt an, ist das Finanzamt zur Änderung des Grunderwerbsteuerbescheids berechtigt, wenn es nachträglich von dem Bauvertrag Kenntnis erhält. Der Beginn der Festsetzungsfrist ist wegen des pflichtwidrigen Unterlassens der Anzeige nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO gehemmt.