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Grundstückskauf- und Sanierungsvertrag als einheitliches Vertragswerk
Der enge sachliche Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und der zur Sanierung eines Gebäudes abgeschlossenen Verträge, der als Gegenstand des Erwerbsvorgangs das sanierte Grundstück bestimmt, wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass zeitlich zuerst der Grundstückskaufvertrag abgeschlossen wird. Wer im Verwaltungsverfahren auf eine Anfrage des Finanzamts mitteilt, dass ein Vertrag über die Sanierung des erworbenen Grundstücks nicht abgeschlossen worden sei, obwohl dies – wie sich später herausstellt – nicht der Wahrheit entspricht, kommt damit seinen Mitwirkungspflichten aus § 90 AO nicht hinreichend nach. Wird dem Finanzamt die von den Beteiligten verschwiegene Existenz des Sanierungsvertrags, der mit dem Grundstückskaufvertrag ein einheitliches Vertragswerk bil...