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FG Mecklenburg-Vorpommern 09.08.2006 1 K 296/03, NWB direkt 49/2006 S. 9

Gewinntantieme durch Verrechnung von Verlusten mit Gewinnvorträgen

Die Nichteinbeziehung eines im Vorjahr erwirtschafteten, im Streitjahr aber ausgeglichenen Verlusts in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung einer Gewinntantieme stellt sich nicht als verdeckte Gewinnausschüttung dar.