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FG Hamburg 16.08.2006 1 K 45/06, NWB direkt 49/2006 S. 8

Anforderungen an den Nachweis von geltend gemachten Werbungskosten

Für den Nachweis bestimmter Aufwendungen als Werbungskosten reicht es nicht, wenn der Steuerpflichtige im finanzgerichtlichen Verfahren kommentarlos Belege einreicht. Erforderlich ist zusätzlich, dass eine substantiierte Darlegung dahingehend erfolgt, warum die durch die Unterlagen belegten Beträge aufgewandt wurden und ob eine Erstattung insbesondere durch den Arbeitgeber erfolgt ist. Gezahlte Rentenversicherungsbeiträge stellen keine vorweggenommenen Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften dar.