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FG München 25.07.2006 6 K 3582/05, NWB direkt 49/2006 S. 7

Anrechnung von überhöht gewährter Eigenheimzulage

Hat das Finanzamt für abgelaufene Jahre eine überhöhte Eigenheimzulage festgesetzt, sind die überhöht gewährten Beträge auf die Zulage anzurechnen, die für die Jahre ab Bescheidänderung festzusetzen ist.