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Erwerb des Erbbaurechts an mit Wohngebäude bebautem Grundstück
Erbbauzinsen sind weder in ihrem jährlichen Anfall noch in Höhe ihres kapitalisierten Werts Anschaffungskosten der Wohnung oder des Erbbaurechts, sondern Entgelt für die Nutzung des Grundstücks. Der Erwerb des Erbbaurechts an einem mit einem eigengenutzten Wohngebäude bebauten Grundstück stellt daher auch dann keine nach dem EigZulG begünstigte Anschaffung einer Wohnung dar, wenn bei der Berechnung des Erbbauzinses der Wert des Gebäudes berücksichtigt wurde.