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BFH 18.10.2006 IX R 7/04, NWB direkt 49/2006 S. 5

Vereinnahmung des Auseinandersetzungsguthabens keine entgeltliche Veräußerung

In der Kündigung einer typischen stillen Gesellschaft und der Vereinnahmung des Auseinandersetzungsguthabens liegt keine entgeltliche Veräußerung i. S. des § 23 EStG.