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FG Düsseldorf 05.11.2004 1 K 3118/02 G, NWB direkt 49/2006 S. 5

Abgrenzung gewerbliche und künstlerische Tätigkeit bei Graphikdesigner

Die von einem Graphiker im Kundenauftrag zu Werbe- und sonstigen Gebrauchszwecken erstellten Arbeiten erreichen nicht die für eine freiberufliche Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erforderliche künstlerische Gestaltungshöhe, wenn sie zwar von einer besonderen Kreativität und hohen technischen Fähigkeiten zeugen, ihnen indessen aufgrund der Vorgaben des Auftraggebers, den Werbegegenstand als Abbild der Wirklichkeit darzustellen, der erforderliche Abstraktionsgrad fehlt, so dass sie losgelöst vom (Werbe-)Produkt mangels eigenschöpferischer Aussage keinen eigenen Bestand als Kunstwerk haben.