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FG Köln 01.08.2006 8 K 4006/03, NWB direkt 49/2006 S. 5

Erwerbsbedingt notwendige Kinderbetreuungskosten

Erwerbsbedingt notwendige Kinderbetreuungskosten sind bei verfassungskonformer Auslegung Werbungskosten. Aus der Rechtsprechung des BVerfG folgt, dass die Berücksichtigung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten im Hinblick auf das Gebot der horizontalen Steuergerechtigkeit sowie auf das Benachteiligungsverbot aus Art. 6 Abs. 1 GG nicht an dem allgemein einfachgesetzlichen Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG scheitern darf. Der Betreuungsfreibetrag gem. § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG 2000/2001 ist untrennbar aufgegangen in einem Gesamtfreibetrag, dem Familienleistungsausgleich, der alternativ zum Kindergeld gewährt wird und mit dem der Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf als Bestandteil des familiären Existenzminimums von der Besteuerung freigestellt ist. Der Betreuungsfreibetrag gem. § 32 Abs. 6 EStG 2000/2001 ist auf die abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten nicht a...