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Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist bei plötzlicher Erkrankung
Rechtfertigt der Kläger das Versäumen der Klagefrist mit einer akuten Erkrankung, kann ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht allein aufgrund einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gewährt werden, die eine akute Nierensteinkolik bescheinigt. Vielmehr muss der Kläger glaubhaft machen, dass die diagnostizierte Erkrankung ihn derart behindert hat, dass er weder selbst die Klage erheben noch einen Dritten mit der Klageerhebung betrauen konnte. Rechtfertigt der Kläger das Versäumen der Klagefrist mit einer akuten Erkrankung, kann ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht allein aufgrund einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gewährt werden, die eine akute Nierensteinkolik bescheinigt. Vielmehr muss der Kläger glaubhaft machen, dass die diagnostizierte Erkran...