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OVG NRW 23.11.2006 9 A 1029/04, NWB 49/2006 S. 398

Kommunalabgaben | Keine Verminderung von Entwässerungsgebühren aufgrund von Erlösen aus Cross-Border-Leasing

Einnahmen aus einem sog. Cross-Border-Leasing-Geschäft (hier: Übertragung des Kanalnetzes der Stadt Gelsenkirchen an einen US-Inverstor mit einem Erlös von ca. 12,38 Mio. €) müssen nicht zur Verminderung von Entwässerungsgebühren eingesetzt werden. Diese einmalige Einnahme weist keine hinreichende Verknüpfung zu den durch das Kanalnetz verursachten Kosten auf und ist somit betriebsfremd (OVG NRW, Urteil v. - 9 A 1029/04). Zugleich betonte das Gericht, dass der allgemeine Haushalt mögliche finanzielle Risiken aus diesem Geschäft aufzufangen habe. Diese dürften konsequenterweise auch nicht auf den Gebührenzahler abgewälzt werden.