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LAG Berlin 19.10.2006 2 Sa 1776/06, NWB 49/2006 S. 396

Arbeitsrecht | Übergehen einer schwangeren Mitarbeiterin bei Beförderung

Frauen können von ihrem Arbeitgeber nicht schon dann Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung verlangen, wenn sie zum Zeitpunkt einer Beförderungsentscheidung schwanger waren und der Arbeitgeber einen männlichen Mitbewerber vorgezogen hat. Hierin liegt kein ausreichendes Indiz für eine geschlechtsspezifische Diskriminierung ().