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OLG München 26.04.2006 7 U 5350/05, NWB 49/2006 S. 396

Insolvenzrecht | Zulässigkeit von Lösungsklauseln in Kraftfahrzeug-Händlervertrag

Stellt ein Kraftfahrzeug-Vertragshändler Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist es dem Unternehmer bereits angesichts des Risikos, Leistungs- oder Zahlungsansprüche nach Antragstellung nicht mehr oder nicht mehr vollständig durchsetzen zu können, nicht zuzumuten, den Händlervertrag bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen. Er ist deshalb zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 89a Abs. 1 HGB berechtigt; das nur bereichsspezifisch geltende Verbot vertraglich vereinbarter Lösungsklauseln (vgl. §§ 103 ff. InsO) steht dem nicht entgegen. Verweigert der Unternehmer die Erfüllung des Ausgleichsanspruchs nach § 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB, muss er dartun und ggf. beweisen, dass der Insolvenzgrund auf ein schuldhaftes Verhalten des Vertragshändlers zurückzuführen ist, der seinerseits nach § 273 Abs. 1 BGB berechtigt ist, die...