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BFH  - X R 19/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 10f Abs 1 S 2

Rechtsfrage

Ist für ein denkmalgeschütztes Gebäude keine Steuerbegünstigung nach § 10f EStG mehr möglich, wenn die Aufwendungen für die zu eigenen Wohnzwecken hergestellte Wohnung bereits bestandskräftig in die Bemessungsgrundlage nach dem Eigenheimzulagengesetz einbezogen worden sind, auch wenn sie sich nicht auf die Höhe der Eigenheimzulage ausgewirkt haben oder kann insoweit das Wahlrecht noch bis zur Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides neu ausgeübt werden?

Baudenkmal; Eigenheimzulage; Wahlrecht; Wohneigentumsförderung

Fundstelle(n):
XAAAC-28907

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