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BFH  - XI R 42/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 9 Abs 5

Rechtsfrage

Handelt es sich bei der zusätzlich zur eigengenutzten Wohnung im ersten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses separat angemieteten Zweizimmerwohnung im Untergeschoss des Hauses um ein "außerhäusliches Arbeitszimmer", das nicht der Abzugsbeschränkung unterliegt? - Kann der Höchstbetrag von 2.400 DM (1.250 Euro) bei Nutzung des Arbeitszimmers durch beide Ehegatten nur einmal abgezogen (zimmerbezogen) werden und ist der Betrag entsprechend der tatsächlichen Nutzung ggf. im Schätzungswege aufzuteilen?

Arbeitszimmer; Aufteilung; Höchstbetrag; Keller; Mietwohnung

Fundstelle(n):
HAAAC-28289

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