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BFH  - XI R 13/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO 1977 § 175 Abs 1 Nr 2, EStG § 10b Abs 1, EStG § 10d

Rechtsfrage

1. Greift die Änderungsvorschrift des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977, wenn eine Spendenbescheinigung erst nach Rechtskraft des Steuerbescheides erteilt wird?

2. Kann ein erstmaliger Feststellungsbescheid über eine Großspende (vgl. § 10b Abs. 1 Sätze 3 und 4 EStG) entsprechend dem (BStBl II 2000, 3) nur dann ergehen, wenn der zugrunde liegende Steuerbescheid noch änderbar ist?

Gesonderte Feststellung; Rückwirkendes Ereignis; Spende; Spendenbescheinigung

Fundstelle(n):
VAAAC-28027

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