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BFH  - XI R 12/96 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UStG § 10 Abs 2 S 2 J: 1980, UStG § 10 Abs 1 S 2 J: 1980, UStG § 3 Abs 12 S 2 J: 1980, UStG § 1 Abs 1 Nr 1 J: 1980, AO § 42 J: 1977, BewG § 15 Abs 1

Rechtsfrage

1. Gehört der Nutzungswert für ein zinsloses (Bau)Darlehen, das einer Kommanditgesellschaft von deren Kommanditistin (Kreditinstitut) gewährt worden ist, zum Entgelt für die Vermietung des Grundstücks und des fertiggestellten Betriebsgebäudes an die Kommanditistin? Liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor?

2. Steht im Streitfall der Einbeziehung des Zinsvorteils in die Bemessungsgrundlage ein Vertrauensschutz entgegen?

3. Mit welchem Betrag (marktüblicher Wert oder mit 5,5 % gem. § 15 Abs. 1 BewG) ist der Zinsvorteil anzusetzen; handelt es sich hierbei um einen Brutto- oder Nettobetrag?

4.Stellt die hier gewählte Konstruktion einen Gestaltungsmißbrauch i.S.d. § 42 AO 1977 dar?

Bemessungsgrundlage; Bewertung; Entgelt; Gesellschafterbeitrag; Gestaltungsmißbrauch; Tauschähnlicher Umsatz; Vertrauensschutz

Fundstelle(n):
XAAAC-28022

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