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BFH  - V R 72/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UStG § 17 Abs 1 S 1 J: 1999, UStG § 17 Abs 2 Nr 1 J: 1999

Rechtsfrage

Sicherheitseinbehalt eines bestimmten Betrages der Herstellungskosten bei der Schlussabrechnung eines Bauvorhabens bis zur Beseitigung der Mängel im Jahr 1999. - Ist die Forderung bereits im Jahr 1999 als uneinbringlich anzusehen, als es zu Streitigkeiten zwischen den Beteiligten über die Anerkennung der Baumängel kam, oder erst im Jahr 2000, als durch einen gerichtlichen Vergleich eine Klärung der Angelegenheit erfolgte?

Berichtigung; Besteuerungszeitraum; Forderung; Uneinbringlichkeit; Zeitpunkt

Fundstelle(n):
VAAAC-27872

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