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BFH  - V R 68/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UStG 1993 § 12 Abs 2 Nr 10 Buchst b, UStG 1999 § 12 Abs 2 Nr 10 Buchst b

Rechtsfrage

Unterliegen Beförderungsfahrten mit dem Taxi zu Ärzten und Tageskliniken dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG 1993/1999, wenn der Taxifahrer auf seine Fahrgäste wartet und diese nach der Behandlung wieder mit nach Hause nimmt? - Ist die Hin- und Rückfahrt jeweils als gesonderte umsatzsteuerliche Leistung anzusehen, mit der Folge, dass die 50-km Grenze des § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG 1993/1999 für die einfache Fahrt nicht überschritten wird und der ermäßigte Steuersatz für die gesamte Krankenfahrt somit angewendet werden kann?

Beförderungsleistung; Beförderungsmittel; Einheitliche Leistung; Ermäßigter Steuersatz; Km-Begrenzung; Taxifahrten

Fundstelle(n):
AAAAC-27840

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