BFH - V R 68/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: UStG 1993 § 12 Abs 2 Nr 10 Buchst b, UStG 1999 § 12 Abs 2 Nr 10 Buchst b
Rechtsfrage
Unterliegen Beförderungsfahrten mit dem Taxi zu Ärzten und Tageskliniken dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG 1993/1999, wenn der Taxifahrer auf seine Fahrgäste wartet und diese nach der Behandlung wieder mit nach Hause nimmt? - Ist die Hin- und Rückfahrt jeweils als gesonderte umsatzsteuerliche Leistung anzusehen, mit der Folge, dass die 50-km Grenze des § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG 1993/1999 für die einfache Fahrt nicht überschritten wird und der ermäßigte Steuersatz für die gesamte Krankenfahrt somit angewendet werden kann?
Beförderungsleistung; Beförderungsmittel; Einheitliche Leistung; Ermäßigter Steuersatz; Km-Begrenzung; Taxifahrten
Fundstelle(n):
AAAAC-27840