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Rechnungen über Kleinbeträge ab 1. 1. 2007
Das Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft hat die Rechnungsstellung für Kleinbeträge weiter erleichtert. Bislang lag die Grenze bei 100 €: Wies die Rechnung einen geringeren Betrag aus, musste sie nicht den vollen Anforderungen für eine Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG entsprechen. Stattdessen waren die in § 33 UStDV aufgeführten Angaben ausreichend. Diese Grenze ist nunmehr auf 150 € angehoben worden, d. h. bei allen Rechnungsbeträgen, die darunter liegen, genügen die Angaben des § 33 UStDV.
Das klargestellt, dass diese Regelung für alle Lieferungen oder sonstigen Leistungen gilt, die nach dem 31. 12. 2006 ausgeführt werden. Zudem ist die Neuregelung für nach dem 31. 12. 2006 ausgeführte Umsätze, für die bereits ...