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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 5 K 206/03 EFG 2007 S. 46 Nr. 1

Gesetze: EStG § 17EStG § 52 Abs. 1 i.d.F. des Gesetzes vom EStG § 52 Abs. 34a i.d.F. des Gesetzes vom EGV Art. 56

Absenkung der Beteiligungsquote in § 17 EStG mit StSenkG vom : Verstoß der Anwendungsvorschriften dazu gegen die Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Art. 56 EGV?

Leitsatz

Ist es mit Artikel 56 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) über den freien Kapitalverkehr vereinbar, wenn der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft im Jahr 2001 bereits dann steuerpflichtig war, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 vom Hundert beteiligt war, während der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen (inländischen) Kapitalgesellschaft unter im Übrigen gleichen Bedingungen im Jahr 2001 erst bei einer wesentlichen Beteiligung von mindestens 10 vom Hundert steuerpflichtig war?

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 210 Nr. 4
EFG 2007 S. 46 Nr. 1
PAAAC-27579

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