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Anerkennung von Verträgen unter Angehörigen
Zivilrechtliche Wirksamkeit keine zwingende Voraussetzung
Bei der steuerrechtlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen ist nach der BFH-Entscheidung v. der zivilrechtlichen Unwirksamkeit des Vertragsabschlusses nur indizielle Bedeutung beizumessen.
Voraussetzungen für Angehörigenverträge
Nach der BFH-Rechtsprechung ist die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen u. a. davon abhängig, dass die Verträge
zivilrechtlich wirksam vereinbart worden sind und
sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (vgl. , BStBl 2004 II S. 826, m. w. N.). S. 8
Indizielle Wirkung der zivilrechtlichen Vorgaben
Die Beachtung der zivilrechtlichen Formerfordernisse bei Vertragsabschluss und die Kriterien des Fremdvergleichs bilden aber laut BFH lediglich Beweisanzeichen (Indizien) bei der im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu treffenden Entscheidung, ob die streitigen Aufwendungen in einem sachlichen Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen oder dem nicht steuerbaren privaten Bereich zuzuordnen sind. Insbes...