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KSR Nr. 12 vom Seite 3

Zuordnung von Sicherheiten zum Sonderbetriebsvermögen

Modifizierte BFH-Rechtsprechung zur Definition des passiven Sonderbetriebsvermögens

Dr. Dorothee Hallerbach, Rechtsanwältin, Augsburg

Ob eine Sicherheit, die ein Kommanditist für Verbindlichkeiten einer GmbH gewährt, an der er nicht beteiligt ist, die aber in wirtschaftlichen Beziehungen zur KG steht, zu passivem Sonderbetriebsvermögen wird, hängt nach der BFH-Entscheidung v. davon ab, ob die Sicherheitengewährung durch das Verhältnis zur KG veranlasst ist.

Bisherige Rechtsprechung

Während der BFH für die Einordnung von Wirtschaftsgütern zum aktiven Sonderbetriebsvermögen bereits seit längerer Zeit darauf abstellt, ob der Einsatz des Wirtschaftsguts durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist (z. B. , BStBl 1999 II S. 715), wurde bei Wirtschaftsgütern des passiven Sonderbetriebsvermögens, z. B. bei der Übernahme von Sicherheiten für die Verbindlichkeiten Dritter, darauf abgestellt, ob sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb der Personengesellschaft stehen. Dies wurde nur angenommen, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang zu Wirtschaftsgütern des aktiven Sonderbetriebsvermögens oder zu Verbindlichkeiten der Personengesellschaft bestand. Ein rechtlicher Zusammenhang, bloße mittelbare Effe...