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FG Düsseldorf 08.06.2005 7 K 5781/03 AO, BBK 23/2006 S. 4646

Steuerliche Außenprüfung beim Steuerberater

Eine Steuerberatungsgesellschaft kann sich der Anordnung einer Betriebsprüfung nicht mit dem Argument entziehen, es bestehe ein Recht zur Auskunftsverweigerung aufgrund der beruflichen Verschwiegenheitspflicht. Gegen das Urteil wurde Revision beim BFH eingelegt (BFH-Az.: I R 12/06).