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BFH 16.02.2006 X B 57/05, BBK 23/2006 S. 4645

Keine Verpflichtung zur Führung eines Kassenbuchs bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Bei der Einnahmen-Überschussrechnung ist es nicht notwendig, ein Kassenbuch zu führen. Eine geordnete Belegablage ist ausreichend, wenn die Ausgangsrechnungen z. B. chronologisch abgelegt werden nach dem Tag des Geldeingangs und dies in Listen vermerkt wird. Eine Unterscheidung zwischen Geldeingängen auf den Bankkonto und Bargeschäften ist möglich, wenn dies auf den Rechnungen vermerkt wird.