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BFH 04.09.2008 V R 10/06, NWB direkt 48/2006 S. 11

Umfang der Unternehmereigenschaft bei Teilnahme an Motorradrennen

Betreibt ein Steuerpflichtiger den Motorradsport als Amateur, zählt das zu seiner Privatsphäre, weil damit nicht die Erzielung von Einnahmen erstrebt wird. Vorsteuerbeträge aus Rechnungen für die Anschaffung und Unterhaltung des Rennmotorrads oder die Teilnahme an Motorradrennen sind demnach nicht zum Vorsteuerabzug zuzulassen, weil derartige Rechnungen keine Leistungen betreffen, die der Steuerpflichtige „für sein Unternehmen” bezogen hat. Der Umstand, dass der Steuerpflichtige später in den Bereich des professionellen Motorradrennsports wechselt, ändert daran nichts, soweit die Rechnungen die Rennaufwendungen der Vorjahre (Amateurzeit) betreffen. Der Vorsteuerabzug ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt zu rechtfertigen, dass die erfolgreiche Teilnahme an Rennen der...