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Lieferungen von Gas oder Elektrizität und damit zusammenhängende sonstige Leistungen
Das BMF äußert sich zu den Auslegungsfragen ob Netzverluste zum Eigenverbrauch gehören, ob davon ausgegangen werden kann, dass vorrangig die selbst erzeugten Mengen an Gas oder Elektrizität „eigenverbraucht” werden sowie der Frage, wie Bilanzkreisabrechnungen und der sog. Differenzausgleich umsatzsteuerrechtlich zu behandeln ist.