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OFD Münster 20.11.2006 Kurzinfo ESt 24/2006, NWB direkt 48/2006 S. 8

Umlagezahlungen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

Hinsichtlich der Lohnsteuerpflicht von Umlagezahlungen gilt Folgendes: Die ab dem erhobenen pauschalen Sanierungsgelder nach § 65 der VBL-Satzung zur Deckung eines zusätzlichen Finanzierungsbedarfs, die über die laufenden Umlagen hinausgehen und der Finanzierung der vor dem begründeten Anwartschaften und Ansprüchen dienen, stellen keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Zahlungen des Arbeitgebers anlässlich einer schrittweisen Systemumstellung des Finanzierungsverfahrens auf das Kapitaldeckungsverfahren, der Überführung der Mitarbeiterversorgung an eine Zusatzversorgungskasse (ohne Systemumstellung) oder Zahlungen anlässlich des Ausscheidens des Arbeitgebers aus der VBL sind ebenfalls nicht lohnsteuereinbehaltungspflichtig. Die monatlichen Umlageanteile nach § 64 Abs. 2 der VBL-Satzung...