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BFH VIII B 146/06, NWB direkt 48/2006 S. 8

Abfindung einer Pensionszusage für die bei der GmbH erdienten Ansprüche

Durch die Umwandlung einer GmbH werden die Rechtsansprüche des Gesellschafter-Geschäftsführers aus einer Versorgungszusage aus seiner Sicht nicht verändert und bleiben durch das ehemalige Arbeitsverhältnis als Geschäftsführer begründet. Sie werden nicht Teil seines Gesellschaftsvermögens bei der KG und können somit nicht mit der Veräußerung der Kommanditanteile im Zusammenhang stehen. Ablösezahlungen führen daher zu Arbeitseinkünften ebenso wie wenn die vereinbarten Pensionszahlungen bei Erreichen der Altersgrenze gezahlt worden wären.