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BFH 06.09.2006 XI R 3/06, NWB direkt 48/2006 S. 6

Tätigkeit als Wirtschaftsingenieur grundsätzlich freiberuflich

Eine Personengesellschaft, deren Gesellschafter als Bauleiter tätig sind, erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wenn ihre Gesellschafter die Berufsbezeichnung „Ingenieur” führen dürfen oder das von ihnen in der DDR absolvierte Studium demjenigen eines (Wirtschafts-) Ingenieurs entspricht.