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FG München 20.09.2006 9 K 1329/04, NWB direkt 48/2006 S. 5

Abzugsfähigkeit der Kosten einer Haushaltshilfe

Kosten für eine Haushaltshilfe sind nach § 12 Nr. 1 EStG auch dann nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn deren Beschäftigung Voraussetzung für die Ausübung des Berufs sein sollte. Die Nichtabzugsfähigkeit der Aufwendungen verstößt nicht gegen das Grundgesetz.