Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 18.09.2007 I R 54/06, NWB direkt 48/2006 S. 3

Keine Bindungswirkung eines Abrechnungsbescheids an vorausgegangene Anrechnungsverfügungen

In einem Abrechnungsbescheid sind Steuern und Nebenabgaben zu berücksichtigen, soweit sie anrechenbar sind. Voraussetzung für die Anrechnung von Abzugs- und Anrechnungsbeträgen in einem Veranlagungszeitraum ist, dass eine Erfassung der entsprechenden Einkünfte im betreffenden Veranlagungszeitraum gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfolgt ist. Es besteht keine Bindungswirkung eines Abrechnungsbescheids an vorausgegangene bestandskräftige Anrechnungsverfügungen. Das Verfahren gem. § 218 Abs. 2 AO ist gegenüber dem Verfahren, das die Anrechnungsverfügung betrifft, vorrangig.