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NWB direkt Nr. 48 vom Seite 1

Beteiligung an Mitunternehmerschaften bei Existenzgründern

Geringfügig Beteiligter einer KG ist kein Existenzgründer

Gabriele Stein

Bei der Beurteilung, ob jemand Existenzgründer ist, sind Gewinneinkünfte aus Beteiligungen an mehreren Mitunternehmerschaften von jeweils weniger als 1 v. H. schädlich. Auf die Höhe und die Art der Gewinneinkünfte kommt es nach der BFH-Entscheidung v. - XI R 44/05 dabei nicht an.

Existenzgründer trotz Kommanditbeteiligungen?

Der Kläger begann im Februar 2000 eine selbständige Tätigkeit als Unternehmensberater. In der im März 2002 für den Veranlagungszeitraum 2000 eingereichten Einkommensteuererklärung erklärte er aus dieser Tätigkeit einen Gewinn von 44 000 DM. Daneben erzielte er – wie auch schon in den Vorjahren – Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus Kommanditbeteiligungen an mehreren Publikums-GmbH & Co. KGs. Unter Ansatz des erklärten Gewinns aus der Unternehmensberatertätigkeit erließ das Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr 2000, gegen den der Unternehmensberater Einspruch einlegte. S. 2

Im Einspruchsschreiben rügte er, dass für die Beratertätigkeit keine Betriebsausgaben berücksichtigt worden seien. Überdies zeigte er im März 2003 an, Ende 2002 noch größere Investitionen für einen Pkw-Kauf und den Kauf von Büroausstattung in ...