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LAG Berlin 07.07.2006 13 Sa 600/06, NWB 48/2006 S. 390
Betriebliche Altersversorgung | Anrechnung einer Hinterbliebenenversorgung auf Betriebsrente
Eigene Betriebsrente und Hinterbliebenenversorgung aufgrund einer Betriebsrente können nach der Satzung einer Unterstützungskasse gegeneinander angerechnet werden, sofern dies nicht zum völligen Wegfall einer Betriebsrente führt ().