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BFH 20.04.2006 III R 1/05, NWB 48/2006 S. 385

Einkommensteuer | Durchgehandelte und erschlossene Objekte sind hinsichtlich der sog. Drei-Objekt-Grenze des gewerblichen Grundstückshandels zu addieren

Das NWB DAAAC-25616 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Durchgehandelte und erschlossene Objekte sind gleichermaßen Zählobjekte für die Bestimmung des gewerblichen Grundstückshandels; hinsichtlich der sog. Drei-Objekt-Grenze sind sie zu addieren. (2) Gewerblicher Grundstückshandel kann auch vorliegen, wenn auf die Veräußerung des ersten Objekts eine mehr als zweijährige inaktive Phase folgt, in der die späteren Grundstücksgeschäfte noch nicht konkret absehbar sind und während der keine Grundstücke im Umlaufvermögen gehalten werden. (3) Eine Erklärung über den Gewerbesteuermessbetrag ist – bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist – auch dann abzugeben, wenn sich die Gewerblichkeit der ersten Veräußerung erst rückblickend aus dem Zusammenhang mit Grundstücksgeschäfte...BStBl 2006 II S. 166