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BFH  - VI R 90/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 1, EStG § 19, EStG § 3 Nr 51

Rechtsfrage

Ist das erstmalige Bekanntwerden des Kellnerumsatzes im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung eine neue Tatsache, die eine Änderung des bestandskräftigen Bescheides unter Erhöhung des im Bruttolohn bereits enthaltenen steuerpflichtigen Trinkgeldes um 2,5 v.H. des Kellnerumsatzes rechtfertigt? Muss das FA bereits bei Durchführung der ESt-Veranlagung Ermittlungen anstellen, ob und ggf. in welcher Höhe ein Angehöriger eines Dienstleistungsberufes Trinkgelder als Arbeitslohn erklärt hat?

Änderung; Neue Tatsache; Schätzung; Trinkgeld

Fundstelle(n):
WAAAC-26690

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