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BFH  - VI R 81/95 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 1, LStR Abschn 39 Abs 6

Rechtsfrage

Sind die Abschn. 39 Abs. 6 LStR zugrundeliegenden Abgrenzungskriterien zwischen der Annahme einer Dienstreise und der Annahme einer reinen Fahrtätigkeit für die Gewährung der Verpflegungspauschalen unzutreffend, weil aus dem Umstand, daß neben der normalen Fahrtätigkeit im Wochendurchschnitt mindestens 4 Stunden fahreruntypische Arbeiten am Betriebssitz des Arbeitgebers ausgeführt werden, nicht gefolgert werden kann, daß der Kraftfahrer mit reiner Fahrtätigkeit einen geringeren Verpflegungsmehraufwand hat als derjenige, der daneben noch zeitlich fast zu vernachlässigende fahreruntypische Arbeiten ausführt.

Berufskraftfahrer; Dienstreise; Fahrtätigkeit; Unzutreffende Besteuerung; Verpflegungsmehraufwand

Fundstelle(n):
NAAAC-26628

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