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BFH  - VI R 77/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 40a Abs 3 S 3, EStG § 40a Abs 2, EStG § 42d

Rechtsfrage

Abgrenzung der Fachkraft zur Aushilfskraft in der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen der Lohnsteuer-Pauschalierung. - Ist bei der Differenzierung allein auf die persönliche Qualifikation des Beschäftigten abzustellen und die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit (Arbeiten im Weinberg) außen vor zu lassen, auch wenn die Tätigkeit als Fachkraft lediglich von untergeordneter Bedeutung ist?

Aushilfe; Fachkraft; Haftung; Land- und Forstwirtschaft; Lohnsteuer-Pauschalierung

Fundstelle(n):
HAAAC-26588

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