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BFH  - VI R 71/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 7

Rechtsfrage

Aufwendungen für die nach einer mehrjährigen Tätigkeit als ungelernte Bürokraft und nach Ablauf des Erziehungsurlaubs begonnene, vom Arbeitsamt geförderte erstmalige Berufsausbildung zur Bürokauffrau nur als Sonderausgaben oder wegen der jahrelangen berufsähnlichen Tätigkeit unbegrenzt als Berufsfortbildungskosten abziehbar? - Ist wegen der fehlenden berufsqualifizierten Ausbildung begrifflich eine Fortbildung möglich?

Ausbildung; Bürokauffrau; Fortbildung

Fundstelle(n):
PAAAC-26542

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