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BFH  - VI R 61/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1

Rechtsfrage

Aufwendungen eines Zeitsoldaten für einen während seines Jahresurlaubs in Kapstadt (Südafrika) absolvierten Englisch-Intensiv-Sprachkurs (8 Teilnehmer mit jeweils 7 Unterrichtsstunden an den Wochentagen). Überwiegt wegen der touristischen Elemente grundsätzlich die private Mitveranlassung bei einem Sprachkurs, der außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz absolviert wird? - Gilt daneben das Aufteilungs- und Abzugsverbot, weil die Kursgebühr auch das nicht bezifferbare Entgelt für Übernachtung und Frühstück enthält?

Afrika; Aufteilungsverbot; Ausland; Europäische Gemeinschaft; Sprachkurs

Fundstelle(n):
QAAAC-26452

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