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BFH  - VI R 59/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 2, EStG § 10 Abs 1 Nr 7

Rechtsfrage

Änderung eines bestandskräftigen Bescheides. - Grobes Verschulden eines nicht steuerlich beratenen Stpfl., wenn dieser rechtsirrtümlich nicht den durch eine Gesetzesänderung möglichen höheren Betrag (2.400 DM), sondern weiterhin den bisher maximal abziehbaren Betrag (1.200 DM) für die eigene Berufsausbildung geltend gemacht hat.

Änderung; Ausbildungskosten; Grobes Verschulden

Fundstelle(n):
NAAAC-26427

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