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BFH  - VI R 39/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 2

Rechtsfrage

Sind bei der Berechnung des Grenzbetrages im Zusammenhang mit dem Begriff "Einkünfte" auch die einbehaltenen Sozialversicherungsbeträge und Sonderausgaben abzuziehen, da nur der verbleibende Nettobetrag den Vorgaben des BVerfG zum Existenzminimums eines Kindes entspricht und für seinen Unterhalt zur Verfügung steht?

Einkünfte und Bezüge; Grenzbetrag; Kindergeld; Sonderausgaben

Fundstelle(n):
RAAAC-26229

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