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BFH  - VI R 35/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 1 Nr 2, EStG § 63 Abs 1, SGB VIII § 33

Rechtsfrage

Kindergeldanspruch für ein in den Haushalt des Klägers in Vollzeitpflege aufgenommenes und betreutes Kind (8 Jahre), für dessen Versorgung Geldbeträge in Höhe von monatlich 02.000 DM (Pflege- und Erziehungsgeld) vom Jugendamt gezahlt werden, weil dadurch vom Kläger kein wesentlicher Unterhaltsbeitrag mehr geleistet wird und er für die Vollzeitpflege entlohnt wird? - Zur Bewertung der Betreuungsleistung als nicht unwesentlicher Unterhaltsbeitrag (20 v.H. der Gesamtunterhaltskosten).

Betreuung; Kindergeld; Kostenbeteiligung; Pflegekind

Fundstelle(n):
IAAAC-26190

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