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BFH  - VI R 32/99 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 63 Abs 1 S 2

Rechtsfrage

Ist der Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG für die Zeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres eines in Berufsausbildung stehenden Kindes in voller Höhe (12.000 DM) oder nur mit dem auf diesen Zeitraum ermäßigten Betrag zu berücksichtigen? - Ist Arbeitslohn, der wie das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld als nicht laufender Arbeitslohn gezahlt wird, anteilmäßig auf das gesamte Kalenderjahr aufzuteilen, oder mit seinem vollen Betrag dem Zuflußzeitraum zuzurechnen?

Einkünfte und Bezüge; Grenzbetrag; Kindergeld; Volljährigkeit

Fundstelle(n):
KAAAC-26172

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