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BFH  - VI R 108/99 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 6, EStG § 32 Abs 4 S 7

Rechtsfrage

Sind die nach Vollendung des 18. Lebensjahres zugeflossenen Einmalzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge des ganzjährig in Ausbildung stehenden Kindes voll diesem Zeitraum zuzurechnen, oder anteilmäßig auf das gesamte Kalenderjahr aufzuteilen? - Besteht der Kindergeldanspruch allein deshalb, weil die Jahreseinkünfte und Bezüge insgesamt unter dem Grenzbetrag von 12.000 DM liegen?

Einkünfte und Bezüge; Grenzbetrag; Kindergeld; Volljährigkeit

Fundstelle(n):
WAAAC-25708

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