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BFH  - VII R 52/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO 1977 § 69, AO 1977 § 35, FGO § 102 S 2, AO 1977 § 126 Abs 2

Rechtsfrage

Fehlerhafte bzw. fehlende Ermessensausübung, wenn das Finanzamt nur die beiden faktischen Geschäftsführer für Lohnsteuerrückstände der gelöschten GmbH in Haftung nimmt, ohne auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Geschäftsführerin (Mutter des Klägers als Strohfrau?) einzugehen? - Kann das Finanzamt i.R. des § 102 Satz 2 FGO i.d.F. des StÄndG 2001 die erforderlichen Ermessenserwägungen im finanzgerichtlichen Verfahren nicht nur ergänzen, sondern auch erstmals anstellen?

Ermessen; Faktischer Geschäftsführer; Lohnsteuerhaftung

Fundstelle(n):
QAAAC-25360

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