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StuB 22/2006 S. 896

Beratungsverträge mitAufsichtsratsmitgliedern

Ein Beratungsvertrag zwischen einer AG und einem Unternehmen, dessen alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ein Mitglied ihres Aufsichtsrats ist, fällt in den Anwendungsbereich der §§ 113, 114 AktG. Ein Vertrag, nach dem das Aufsichtsratsmitglied einer AG oder ein von ihm beherrschtes Unternehmen die Gesellschaft „in betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen beraten” soll, verstößt mangels Abgrenzung gegenüber der Organtätigkeit des Aufsichtsrats gegen § 113 AktG und ist daher einer Zustimmung durch den Aufsichtsrat als Gesamtorgan gem. § 114 Abs. 1 AktG nicht zugänglich. Der aktienrechtliche Anspruch der Gesellschaft auf Rückgewähr der Beratungsvergütung gem. § 114 Abs. 2 Satz 1 AktG greift auch im Fall eines gegen § 113 AktG verstoßenden Beratungsvertrags ein und besteht gegenüber dem betreffenden Aufsichts...