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Steuerfreistellung bei Beteiligung über eine zwischengeschaltete Personengesellschaft
(1) Beteiligt sich eine Körperschaft über eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) an einer anderen Körperschaft, bleiben Gewinnanteile (Dividenden) aus dieser Beteiligung sowie Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an der Körperschaft nach § 8b Abs. 1 und 2 Satz 1 i. V. mit Abs. 6 Satz 1 KStG 2002 a. F. bei der Ermittlung des Gewerbeertrages der zwischengeschalteten Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) gem. § 7 Satz 1 GewStG 2002 a. F. außer Ansatz (Abweichung vom BStBl I S. 292, Tz. 57 f.). (2) § 8b Abs. 5 KStG 2002 i. d. F. bis zur Änderung durch das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom (BGBl I S. 2840, BStBl I 2004 S. 14) verstößt sowohl gegen die gemeinschaftsrechtliche Grundfreiheit der freien Wahl der Niederlassung ...