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Gewerbesteuer | Auswirkungen des zur Vereinbarkeit gewerbesteuerlicher Hinzurechungsvorschriften für gemietete Anlagegüter
Nach Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom (BStBl I S. 486 = StuB 2000 S. 739) ist die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags gegen einen inländischen Mieter, Pächter oder Leasing-Nehmer nach § 165 Abs. 1 Satz 4 AO auszusetzen, soweit sie die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 7 Satz 1 GewStG betrifft und der Vermieter, Verpächter oder Leasing-Geber in einem EU- bzw. EWR-Staat oder einem Staat ansässig ist, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
Nach einem Beschluss der obersten Finanzbehörden der Länder werden diese Erlasse mit der Maßgabe aufgehoben, dass
in den Fällen eine Hinzurechnung endgültig unterbleibt, in denen der Vermieter, Verpächter oder Leasing-Geber, der im EU-Ausland, einem EWR-Staat oder in einem Staat ansässig ist, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das vermietete Anlagegut nachweislich i...